Elektro-Kontrollen nach NIV

Um den Personen- und Sachenschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss Niederspannungs-Installationsverordung (NIV) periodisch zu kontrollieren.

Es gelten folgende Kontroll-Perioden:

Die jährlichen Kontrollen unterliegen
  • Baustellen und Märkte
Der Kontrolle alle 5 Jahre unterliegen
  • Abwasserpumpwerke
  • Alters- und Kinderheime
  • Beschneiungsanlagen
  • Campingplätze, Bootsanlegestellen
  • EX Zonen 2
  • Gastankstellen
  • Hallen- und Freibäder
  • Kasernen
  • Kläranlagen
  • Korrosive Räume
  • Labor- und Prüffelder
  • Medizinisch genutzte Räume Kat. 2 (bisher)
  • Messehallen
  • Restaurants und Hotels
  • Schulhäuser, Kindergärten
  • Staumauern
  • Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten
  • Theater, Kinos
  • Tierspitäler mit OP-Räumen
  • Untertagbauten und Tunnel
  • Warenhäuser, Baumärkte >1200m2
Der Kontrolle alle 10 Jahre unterliegen
  • Bars und Kleinrestaurants
  • Büro, Banken, Versicherungen
  • Eigenversorgungsanlagen
  • Fahrzeuge mit Energieerzeugung (empfohlen)
  • Feuergefährliche gewerbliche Räume
  • Inselnetze mit eigener Energieerzeugung
  • Kirchen, Museen
  • Kleintierpraxen
  • Läden, Kioske
  • Lagerräume
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Liegenschaften bei Handänderung (wenn letzte Kontrolle älter 5 Jahre)
  • Medizinisch genutzte Räume Gruppe 0
  • Nasse, gewerblich genutzte Räume
  • Natelantennen ab NS Netz gespiesen
  • Pumpstationen, Reservoir Trinkwasser
  • Skilifte
  • Solaranlagen mit Planvorlage Abnahme ESTI
  • Sportboote, Vergnügungsschiffe
  • Unterwerke
  • Wasserkraftwerke
  • Werkstätten
  • Zeughäuser
  • Zivilschutzbauten
Der Kontrolle alle 20 Jahre unterliegen
  • Privatschwimmbäder in Wohnhäuser
  • Solaranlagen ohne Planvorlage
  • Wohnbauten, Wohnungen

Ob Kontrollen nach Handänderung oder periodische Kontrollen - gerne erstellen wir auch für Ihr Objekt einen Sicherheitsnachweis nach NIV.

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